Anderweitige Rechtshängigkeit bei mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines identischen Fernsehspots
SchlHOLG, Beschluss vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 6 W 31/01
DRsp Nr. 2005/14194
Anderweitige Rechtshängigkeit bei mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines identischen Fernsehspots
Werden wegen mehrerer Fernsehspots mit im Kern identischen wettbewerbswidrigen Werbeaussagen mehrere einstweilige Verfügungsverfahren angestrengt, so sind die jeweils später gestellten Anträge wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig.
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