OLG Thüringen - Beschluss vom 28.11.2001 (6 W 694/01)
Die sofortige weitere Beschwerde ist nach den §§ 793 Abs. 2, 568 Abs. 2 ZPO an sich statthaft, aber unzulässig, weil die angefochtene Entscheidung des Landgerichts mit derjenigen des Amtsgerichts inhaltlich [...]