OLG Thüringen - Beschluss vom 02.07.2001 (6 W 304/01)
Die sofortige weitere Beschwerde ist nach den §§ 45 Abs. 3 WEG, 793 , 568Abs. 2 an sich statthaft, aber unzulässig. Die Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde setzt nach § 568 Abs. 2 S. 2 ZPO voraus, dass die [...]