LAG Köln - Beschluss vom 23.08.2001 7 (13) Ta 190/01
Normen:
ZPO § 888 ;
Fundstellen:
NZA 2002, 1174
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3252/00
Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel
LAG Köln, Beschluss vom 23.08.2001 - Aktenzeichen 7 (13) Ta 190/01
DRsp Nr. 2002/9001
Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel
»1. Die Erfüllung eines Titels auf unveränderte Weiterbeschäftigung als Leiter eines bestimmten Amtes wird unmöglich, wenn das Amt nicht mehr existiert, weil im Zuge einer Verwaltungsreform die darin zusammengefassten Sachaufgaben auf vier verschiedene andere Ämter und drei Dezernate verteilt wurden.2. Die Umstrukturierung muss substantiiert dargelegt werden. Sie darf nicht lediglich vorgeschoben oder nur aus prozesstaktischen Gründen vorgenommen worden sein, gerade um die Weiterbeschäftigung zu verhindern.«
Normenkette:
ZPO § 888 ;
Hinweise:
Hinweise:
unanfechtbar
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 3252/00
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