Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot
OLG München, Beschluss vom 12.10.2001 - Aktenzeichen 29 W 2368/01
DRsp Nr. 2005/14074
Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot
Das Verbot eines Unterlassungstitels ist nicht auf identische Wiederholungen beschränkt, sondern erfasst auch eine im Kern gleiche Verhaltensweise. Wer auf Versendung eines als "Optionsrechnung" bezeichnen Formularschreibens in Anspruch genommen worden ist, hat damit gleichzeitig auch die Versendung von Schreiben, die als "Option gemäß Vertrag vom ...." bezeichnet sind, zu unterlassen.
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