OLG München - Beschluss vom 12.10.2001
29 W 2368/01
Normen:
UWG § 3 ; ZPO § 890 ;
Fundstellen:
wrp 2002, 266

Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot

OLG München, Beschluss vom 12.10.2001 - Aktenzeichen 29 W 2368/01

DRsp Nr. 2005/14074

Zuwiderhandlung gegen ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsgebot

Das Verbot eines Unterlassungstitels ist nicht auf identische Wiederholungen beschränkt, sondern erfasst auch eine im Kern gleiche Verhaltensweise. Wer auf Versendung eines als "Optionsrechnung" bezeichnen Formularschreibens in Anspruch genommen worden ist, hat damit gleichzeitig auch die Versendung von Schreiben, die als "Option gemäß Vertrag vom ...." bezeichnet sind, zu unterlassen.

Normenkette:

UWG § 3 ; ZPO § 890 ;
Fundstellen
wrp 2002, 266