OLG Celle - Urteil vom 08.11.2001
4 U 40/01
Normen:
BGB §§ 504 505 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2002, 13
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 09.01.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 U 40/01

Auslösung des Vorkaufsfalls durch Übertragung eines treuhänderisch in der Zwangsvollstreckung erworbenen Grundstücks

OLG Celle, Urteil vom 08.11.2001 - Aktenzeichen 4 U 40/01

DRsp Nr. 2003/6710

Auslösung des Vorkaufsfalls durch Übertragung eines treuhänderisch in der Zwangsvollstreckung erworbenen Grundstücks

»Die Übertragung eines treuhänderisch für den Auftraggeber im Zwangsvollstreckungsverfahren erworbenen Grundstücks durch den Auftragnehmer löst keinen Vorkaufsfall aus, sondern ist Erfüllung der den Auftragnehmer nach § 667 BGB treffenden Herausgabepflicht.«

Normenkette:

BGB §§ 504 505 ;

Tatbestand:

Die Kläger begehren von dem Beklagten Auflassung und Eintragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstücks auf der Grundlage der Ausübung eines Vorkaufsrechts.