Durchsetzung einer Unterlassungsnebenpflicht im Wege eines Benutzungsverbots
OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2001 - Aktenzeichen 9 U 191/01
DRsp Nr. 2002/1506
Durchsetzung einer Unterlassungsnebenpflicht im Wege eines Benutzungsverbots
»Die Unterlassung der Nutzung von Inventargegenständen kann der Eigentümer im Wege einer einstweiligen Verfügung jedenfalls dann verlangen, wenn der Verfügungsbeklagte sich den Besitz in unredlicher Weise verschafft hat. Richtet sich der Tenor der einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Nutzung, ist das Berufungsgericht durch die §§ 308, 356ZPO nicht gehindert, auch ohne Antrag die einstweilige Verfügung dahingehend zu ändern, dass die Gegenstände an einen Gerichtsvollzieher als Sequester herauszugeben sind.«
wird gem. § 543 Abs. 1ZPO i. V. m. § 545 Abs. 2ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.