AG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 60 M 5943/97
Anderweitige Verwertung eines GmbH-Geschäftsanteils
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2000 - Aktenzeichen 3 W 429/99
DRsp Nr. 2000/8679
Anderweitige Verwertung eines GmbH-Geschäftsanteils
»1. Nach § 844ZPO ist das Vollstreckungsgericht auch dann nicht verpflichtet, einem Antrag auf Anordnung anderweitiger Verwertung stattzugeben, wenn bei Ablehnung des Antrags die Verwertung (zunächst) scheitert.2. Wurde ein GmbH-Geschäftsanteil gepfändet und bereitet die Errechnung eines Mindestpreises erhebliche Schwierigkeiten, so kann die beantragte Versteigerung des Geschäftsanteils wegen der Gefahr der Verschleuderung des Schuldnervermögens abgelehnt werden.«
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