Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz
BGH, vom 26.09.1979 - Aktenzeichen VIII ZB 10/79
DRsp Nr. 1996/14533
Anerkennung einer ausländischen Entscheidung; Pauschalierter Schadensersatz
Wenn die ausländische Rechtsordnung die Gewährung eines Anspruchs in einer Form zuläßt, die dem deutschen Recht fremd ist, hier durch pauschalierten Schadensersatz, dann liegt darin kein untragbarer Widerspruch gegen die in den deutschen gesetzlichen Regelungen verkörperten Gerechtigkeitsvorstellungen. Nur untragbar erscheinende Verstöße gegen das inländische Recht können zur Ablehnung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung führen.
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