Von der Darstellung des Tatbestandes wird gem. §
I. Die zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.
Der Kläger hat Anspruch auf Rückzahlung der vom Gemeinschuldner geleisteten Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. DM 57 842, 35.
Die Zahlungen des Gemeinschuldners zwischen dem 19.04. und dem 30.08.1995 sind gem. §
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|