OLG Saarbrücken - Beschluss vom 14.12.2005
6 WF 78/05
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 793 § 704 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2006, 261
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken - Beschluss - 2/40 F 276/04 GÜR - 16.09.2005,

Anforderungen an die Bestimmtheit des Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen 6 WF 78/05

DRsp Nr. 2007/1202

Anforderungen an die Bestimmtheit des Titels als Voraussetzung der Zwangsvollstreckung

»Die Zwangsvollstreckung setzt voraus, dass der Titel - nach dem Maßstab des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO - ausreichend bestimmt bzw. durch Auslegung bestimmbar ist. Das ist nur dann der Fall, wenn der Leistungsinhalt ausreichend und in einer Weise konkretisiert ist, dass der Titel auch für jeden Dritten zweifelsfrei erkennen lässt, was der Gläubiger vom Schuldner verlangen kann.«

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 793 § 704 ;

Gründe:

I.

Die Parteien sind - seit Juli 2003 - getrennt lebende Eheleute. Sie haben im gesetzlichen Güterstand gelebt.

Mit ihrer im April 2004 eingegangenen Klage hat die Klägerin die Durchführung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs erstrebt und vom Beklagten u.a. Auskunft über sein Vermögen sowie Zahlung unbezifferten Zugewinnausgleichs begehrt.