I.
Die Parteien sind - seit Juli 2003 - getrennt lebende Eheleute. Sie haben im gesetzlichen Güterstand gelebt.
Mit ihrer im April 2004 eingegangenen Klage hat die Klägerin die Durchführung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs erstrebt und vom Beklagten u.a. Auskunft über sein Vermögen sowie Zahlung unbezifferten Zugewinnausgleichs begehrt.
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