Anordnung eines Arrestes wegen Vollstreckung im Ausland
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.10.2002 - Aktenzeichen 8 W 68/02
DRsp Nr. 2004/14854
Anordnung eines Arrestes wegen Vollstreckung im Ausland
Der Arresstgrund nach § 917 Abs. 2ZPO liegt nicht erst dann vor, wenn dargetan ist, dass die Vollstreckung in Deutschland erfolglos bleiben wird. Es reicht aus, dass Lage der Verhältnisse Anlaß zur Besorgnis besteht, dass im Ausland vollstreckt werden muß.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.