Auf die Rechtsbeschwerde des Gläubigers wird der Beschluss des Landgerichts Berlin - 51. Zivilkammer - vom 23. August 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
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