LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.07.2023
2 Sa 206/22
Normen:
BGB § 611a; BGB § 349 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 22.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2404/21

Unrechtmäßigkeit der widerklagend geltend gemachten Aufrechnung des Arbeitgebers gegen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Vergütung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.07.2023 - Aktenzeichen 2 Sa 206/22

DRsp Nr. 2024/5909

Unrechtmäßigkeit der widerklagend geltend gemachten Aufrechnung des Arbeitgebers gegen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung der Vergütung

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. Juni 2022 - 4 Ca 2404/21 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.467,00 EUR brutto abzüglich abgeführter Lohnsteuer in Höhe von 513,75 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Juni 2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 3/19 und die Beklagte zu 16/19.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611a; BGB § 349 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Arbeitsvergütung für die Zeit vom 01. bis 26. Mai 2021. Die Beklagte macht im Wege der Aufrechnung und (Hilfs-)Widerklage einen Schadensersatzanspruch geltend.

1. 2. 1. 2.