Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 29.07.2021, Az.
"2. In Vollziehung des unter 1. angeordneten Arrestes werden die angeblichen Ansprüche der Antragsgegnerin gegen die B. Bank, ..., aus sämtlichen Kontenverbindungen, bis zum Höchstbetrag von 18.959,32 € gepfändet, soweit diese nicht bereits wegen des aufgrund des Arrestes des Amtsgerichts Münchens vom 20.08.2020, ER
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des ersten Rechtszugs haben der Antragsteller 1/4 und die Antragsgegnerin 3/4 zu tragen. Die Kosten der Beschwerdeinstanz werden gegeneinander aufgehoben.
3.Der Streitwert wird auf 6.319,77 € festgesetzt.
I.
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