Aufhebung der Zwangsversteigerung nach Eigentumsumschreibung
LG Trier, Beschluss vom 22.11.1999 - Aktenzeichen 6 T 100/99
DRsp Nr. 2004/1670
Aufhebung der Zwangsversteigerung nach Eigentumsumschreibung
Die Zwangsversteigerung ist aufzuheben, falls im Zeitpunkt ihrer Anordnung aufgrund einer Zwangssicherungshypothek vorrangig eine Auflassungsvormerkung für einen bedingten Übereignungsanspruch eingetragen ist und die Eigentumsumschreibung während des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund dieser Vormerkung erfolgt.
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