Die Parteien streiten um die von der Antragsgegnerin beantragte Aufhebung einer gegen sie ergangenen einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände.
Die Antragstellerin ist eine der 16 Gesellschafterinnen des D und führt in Bayern viele Gewinnspiele, insbesondere das Samstags- und das Mittwochslotto durch. Für diese Lottospiele verwendet die Antragstellerin seit vielen Jahren Spielscheine in der aus Bl. 3 ersichtlichen Aufmachung.
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