BGH - Beschluß vom 16.05.1979
VIII ZB 41/77
Normen:
ZPO § 722 ;
Fundstellen:
DRsp IV(421)135a
MDR 1979, 931
NJW 1979, 2477
WM 1979, 872

Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Schuldtitel

BGH, Beschluß vom 16.05.1979 - Aktenzeichen VIII ZB 41/77

DRsp Nr. 1996/14557

Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Schuldtitel

Der nach dem Europäischen Gerichtstands- und Vollstreckungsübereinkommen gestellte Antrag, einen ausländischen Schuldtitel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, kann nicht in eine Klage nach § 722 ZPO umgedeutet werden.

Normenkette:

ZPO § 722 ;
Fundstellen
DRsp IV(421)135a
MDR 1979, 931
NJW 1979, 2477
WM 1979, 872