Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Schuldtitel
BGH, Beschluß vom 16.05.1979 - Aktenzeichen VIII ZB 41/77
DRsp Nr. 1996/14557
Auslegung eines Antrags auf Erteilung der Vollstreckungsklausel für einen ausländischen Schuldtitel
Der nach dem Europäischen Gerichtstands- und Vollstreckungsübereinkommen gestellte Antrag, einen ausländischen Schuldtitel mit der Vollstreckungsklausel zu versehen, kann nicht in eine Klage nach § 722ZPO umgedeutet werden.
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