BGH, Urteil vom 13.12.1990 - Aktenzeichen IX ZR 118/90
DRsp Nr. 1992/867
Auszahlungsanspruch aufgrund des Teilungsplans
»Wer zu Recht durch den Teilungsplan etwas zugeteilt erhält, erwirbt ein Recht auf Auszahlung, das durch spätere Ereignisse grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden kann.«
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