BAG - 29.08.1984 (7 AZR 34/83) - DRsp Nr. 1992/6554
BAG, vom 29.08.1984 - Aktenzeichen 7 AZR 34/83
DRsp Nr. 1992/6554
Rückwirkung der Anfechtung eines zunächst vollzogenen, später aber - durch fristlose Kündigung - außer Funktion gesetzten Arbeitsverhältnisses(b) jedenfalls bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.
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