BayObLG - 15.10.1991 (2Z 118/91) - DRsp Nr. 1995/9089
BayObLG, vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 2Z 118/91
DRsp Nr. 1995/9089
»Erwirbt der Eigentümer eines Grundstücks, das mit einer Grundschuld mit Unterwerfungsklausel nach § 800ZPO belastet ist, ein weiteres Grundstück hinzu, wobei er erklärt, daß er »die Grundschuld samt Unterwerfungsklausel« auf den erworbenen Grundbesitz als weiteres Pfand erstrecke, so liegt darin auch die prozessuale Erklärung der Vollstreckungsunterwerfung für das hinzuerworbene Grundstück.«
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