OLG Zweibrücken - Urteil vom 20.10.2005
4 U 275/04
Normen:
ZPO § 511 § 517 § 519 § 520 § 524 § 533 ; ZVG § 49 § 52 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Frankenthal (Pfalz) - 4 O 39/04 - 08.10.2004,

Beendigung der unabhängig von einer zugrunde liegenden Forderung isoliert bestehenden Fremdgrundschuld

OLG Zweibrücken, Urteil vom 20.10.2005 - Aktenzeichen 4 U 275/04

DRsp Nr. 2006/971

Beendigung der unabhängig von einer zugrunde liegenden Forderung isoliert bestehenden Fremdgrundschuld

»Die mangels Akzessorietät unabhängig von einer zugrunde liegenden Forderung isoliert bestehende Fremdgrundschuld wird beendigt, wenn sie ohne Rechtsgrund besteht oder ein zugrunde liegender Anspruch als Rechtsgrund später - etwa durch Erfüllung - entfällt. In diesem Fall ist der Gläubiger zur Rückgewähr der Grundschuld verpflichtet.«

Normenkette:

ZPO § 511 § 517 § 519 § 520 § 524 § 533 ; ZVG § 49 § 52 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.