BFH - Urteil vom 26.07.2017
II R 23/16
Normen:
AO § 88 Abs. 1; AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alt. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 14205/14

Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer bei Kenntniserlangung von einer von mehreren freigiebigen Zuwendungen durch das Finanzamt

BFH, Urteil vom 26.07.2017 - Aktenzeichen II R 23/16

DRsp Nr. 2017/14178

Beginn der Festsetzungsfrist für die Schenkungssteuer bei Kenntniserlangung von einer von mehreren freigiebigen Zuwendungen durch das Finanzamt

NV: Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Gegenstände.

Wendet ein Schenker dem Bedachten mehrere Vermögensgegenstände gleichzeitig zu, erlangt das FA aber lediglich Kenntnis von der freigebigen Zuwendung eines dieser Gegenstände, führt dies nicht zum Anlauf der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer für die übrigen zugewendeten Vermögensgegenstände.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2015 14 K 14205/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 88 Abs. 1; AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alt. 2;

Gründe