BGH, Urteil vom 04.11.1991 - Aktenzeichen II ZR 85/91
DRsp Nr. 1992/499
Begriff der Firmenfortführung
»Eine Firmenfortführung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB liegt schon dann vor, wenn der Verkehr die neue Firma trotz vorgenommener Änderungen noch mit der alten identifiziert.«
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