Auf die sofortige Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Passau - Grundbuchamt - vom 25. August 2015 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 10. September 2015 insoweit aufgehoben, als dieser die Anwaltsbeiordnung versagt.
II.Dem Beteiligten wird im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe für die Eintragung der Zwangshypothek gemäß Antrag vom 24. April 2014/27. Mai 2014
Rechtsanwalt xxx
beigeordnet.
I.
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