Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 19. November 2014 - berichtigt am 25. November 2014 - im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Traunstein von Bergen Bl. 1053 Abt. III lfde. Nr. 2 eingetragene Zwangssicherungshypothek zu 862,66 € nebst Zinsen für die Beteiligte zu 2 wird zurückgewiesen.
I.
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