SchlHOLG - Beschluss vom 12.10.2021
2 Wx 51/20
Normen:
GBO § 53 Abs. 1 S. 1; ZPO § 867 Abs. 2;

Beschwerde gegen die Amtslöschung einer ZwangssicherungshypothekAnderweitige Absicherung durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers

SchlHOLG, Beschluss vom 12.10.2021 - Aktenzeichen 2 Wx 51/20

DRsp Nr. 2021/17515

Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Zwangssicherungshypothek Anderweitige Absicherung durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers

Orientierungssätze: Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen eine Zwangshypothek, die entgegen § 867 Abs. 2 ZPO eingetragen wird, obgleich der Betrag der titulierten Forderung bereits vollständig durch mehrere Einzelhypotheken an Grundstücken desselben Eigentümers gesichert ist.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten wird das Grundbuchamt angewiesen, gegen die im Grundbuch von X. Blatt 1933 am 22. Juli 2020 eingetragene Löschung des Rechts in Abt. III Nr. 4 von Amts wegen einen Widerspruch gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einzutragen. Zeitgleich ist auch gegen das am 5. Mai 2020 eingetragene Recht in Abt. III Nr. 4 (Zwangssicherungshypothek in Höhe von 157.350,00 € nebst Zinsen) ein Amtswiderspruch gemäß § 53 Abs. 1 S. 1 GBO einzutragen.

Normenkette:

GBO § 53 Abs. 1 S. 1; ZPO § 867 Abs. 2;

Gründe

I.

Der Beteiligte wendet sich gegen die Amtslöschung einer zu seinen Gunsten eingetragen gewesenen Zwangssicherungshypothek.