I. Die Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 71.706,79 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin bleibt ohne Erfolg.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seinem angegriffenen Beschluss vom 21. Dezember 2022 zu Recht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 30. August 2022 gegen den Leistungsbescheid der Antragsgegnerin vom 26. Januar 2022 über die Verpflichtung zur Bezahlung von Schadensersatz in Höhe von 286.827,15 Euro gemäß §
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