Besitzschutzansprüche des mit der Erschließung beauftragten Unternehmers
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 5 U 193/98
DRsp Nr. 2000/8602
Besitzschutzansprüche des mit der Erschließung beauftragten Unternehmers
Der aufgrund eines Erschließungsvertrages mit Erschließungsarbeiten beauftragte Unternehmer stehen Besitzschutzansprüche hinsichtlich der von ihm erstellten Erschließungsanlagen zu. Er kann hieraus auf Beseitigung störender Anlagen und Geräte vorgehen.
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