OLG Hamm - Urteil vom 17.01.2000
5 U 193/98
Normen:
BGB §§ 856, 858, 862, 868, 869, 1004 ; ZPO § 935 ;
Fundstellen:
BauR 2000, 1368

Besitzschutzansprüche des mit der Erschließung beauftragten Unternehmers

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2000 - Aktenzeichen 5 U 193/98

DRsp Nr. 2000/8602

Besitzschutzansprüche des mit der Erschließung beauftragten Unternehmers

Der aufgrund eines Erschließungsvertrages mit Erschließungsarbeiten beauftragte Unternehmer stehen Besitzschutzansprüche hinsichtlich der von ihm erstellten Erschließungsanlagen zu. Er kann hieraus auf Beseitigung störender Anlagen und Geräte vorgehen.

Normenkette:

BGB §§ 856, 858, 862, 868, 869, 1004 ; ZPO § 935 ;
Fundstellen
BauR 2000, 1368