Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils
BGH, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 212/94
DRsp Nr. 1996/20770
Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils
»a) Zur Bestimmtheit eines in notarieller Urkunde begründeten Vollstreckungstitels.b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«
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