I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) zusammen zur Einkommensteuer 1955 und 1956 veranlagt wurden wobei in beiden Veranlagungszeiträumen jeweils ein Veräußerungsgewinn i.S. von §
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