BGH - 02.11.1989 (III ZR 144/88) - DRsp Nr. 1992/1611
BGH, vom 02.11.1989 - Aktenzeichen III ZR 144/88
DRsp Nr. 1992/1611
Voraussetzungen für eine aus § 826BGB hergeleitete Durchbrechung der Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids über Ansprüche aus einem sittenwidrigen Ratenkreditvertrag.
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