BGH vom 10.10.1989
XI ZR 117/88
Fundstellen:
ZIP 1990, 303

BGH - 10.10.1989 (XI ZR 117/88) - DRsp Nr. 1997/7045

BGH, vom 10.10.1989 - Aktenzeichen XI ZR 117/88

DRsp Nr. 1997/7045

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob dem klagenden Land aufgrund einer Pfändung Ansprüche auf das Guthaben aus einem bei der beklagten Bank bestehenden Konto zustehen.

Die Beklagte gewährte der B KG (im folgenden: KG) Kredite, zu deren Sicherung der persönlich haftende Gesellschafter G G an seinem in L gelegenen Anwesen Grundschulden bestellte.

Als sich die KG in finanziellen Schwierigkeiten befand, schlossen sich die Lieferanten zu einem Pool zusammen, um unter Mitwirkung der Banken die stille Liquidation der Schuldnerin zu erreichen. Durch notariellen Vertrag vom 30. April 1985 verkaufte G G sein Grundstück in L an K und R E. In dem Kaufvertrag heißt es u.a.:

"Der Kaufpreis beträgt 2.200.000 DM zuzüglich 14 v.H. Mehrwertsteuer von 101 v.H. des Kaufpreises, also 311.080 DM, insgesamt also 2.511.080 - zwei Millionen fünfhundertelftausendundachtzig - Deutsche Mark.

Ein Teilbetrag in Höhe von 2.200.000 DM ist bis zu 30. Mai 1985 auf das Sperrkonto beim Bankhaus H Kommanditgesellschaft in B. Filiale D., zu zahlen.

Der Restbetrag in Höhe von 311.080 DM ist bis zum 30. Mai 1985 an das genannte Bankhaus auf das Sperrkonto zu zahlen.