OLG Koblenz, vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 11 WF 1342-1343/88
DRsp Nr. 1992/9403
d
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde, jedoch nur für die Rüge, das Erstgericht habe gegen das Gesetz verstoßen, die Voraussetzungen für die Ausübung seines Ermessens verkannt oder die Grenzen seines Ermessens überschritten; (d) keine Anfechtbarkeit in Fällen der Unanfechtbarkeit der Entscheidung in der Hauptsache.
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