7/8.2 Gläubigerantrag

Autor: Wilhelm

Beizubringende Unterlagen

Der Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung ist an das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - zu richten, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück gelegen ist (§§  146 Abs.  1, 1 Abs.  1 ZVG). Der Antrag soll das Grundstück, den Eigentümer bzw. Eigenbesitzer, den Anspruch sowie den vollstreckbaren Titel bezeichnen (§§  146 Abs.  1, 16 Abs.  1 ZVG). Beizufügen ist dem Antrag der Vollstreckungstitel samt Zustellungsnachweis sowie ggf. ein Zeugnis nach §  17 Abs.  2 ZVG.

Duldungstitel gegen Nießbraucher