6/13.8.7.1 Übersicht

Autor: Lissner

Die nachfolgende Übersicht soll verdeutlichen, welche Schritte der Gläubiger zu welchem Zeitpunkt bzw. zu welcher Verfahrenssituation zu unternehmen hat:

Verfahrenssituation

Notwendige Handlungen des Gläubigers

Der Zuschlag wurde noch nicht erteilt

Pfändung der Grundpfandrechte i. d. F. der §§  830, 857 Abs.  6 ZPO; Folge: Die Pfändung erstreckt sich auf den Erlös

Die Pfändung des Grundpfandrechts wird wegen fehlender Eintragung bzw. Briefübergabe nicht vor dem Zuschlag wirksam

Zustellung des erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner; Folge: Die Pfändung erfasst den Erlösanspruch mit dem Rang des Zustellungszeitpunkts

Vor Erteilung des Zuschlags ist der auf den Erlösanspruch gerichtete Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner zugestellt worden

Nochmalige Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner; Folge: Die Pfändung erfasst den Erlösanspruch mit dem Rang des Zustellungszeitpunkts

Vor Erteilung des Zuschlags ist der auf den Erlösanspruch gerichtete Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach den §§  830, 857 Abs.  6 ZPO bewirkt worden

Pfändung des Erlösanspruchs durch Zustellung an den Drittschuldner vor Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses

Nachträgliche Berichtigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit ex-tunc-Wirkung