Der am...geborene Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die Rechtmäßigkeit des Duldungsbescheides vom 14.4.1988 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 22.8.2000, mit dem der Beklagte (das Finanzamt - FA -) den Kläger auf Duldung der Zwangsvollstreckung in mehrere Spar- und Festgeldkonten in Anspruch nimmt, die der Vater 1984 auf den Namen seines damals noch im Kleinstkindalter befindlichen Sohnes angelegt hatte.
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