VG Karlsruhe - Beschluss vom 29.12.2010
8 K 2323/10
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1; VwGO § 123 Abs. 3; ZPO § 920 Abs. 2;

Eilantrag auf Unterlassung einer Stellenbesetzung bei fehlerhafter Erstellung dienstlicher Beurteilungen im Rahmen der Neustrukturierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe; Beweislast des Dienstherrn für Tatsachenkenntnis bei der dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an Inhaltsvergleich planmäßiger Beurteilungen

VG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.2010 - Aktenzeichen 8 K 2323/10

DRsp Nr. 2011/1273

Eilantrag auf Unterlassung einer Stellenbesetzung bei fehlerhafter Erstellung dienstlicher Beurteilungen im Rahmen der Neustrukturierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe; Beweislast des Dienstherrn für Tatsachenkenntnis bei der dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an Inhaltsvergleich planmäßiger Beurteilungen

1. Der aus Art. 33 Abs. 2 GG folgende Verfahrensanspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung ist im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sicherungsfähig, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass die vom Antragsgegner zu Gunsten anderer Bewerber getroffene Auswahlentscheidung rechtsfehlerhaft zustande gekommen ist und im Falle der fehlerfreien Durchführung des Auswahlverfahrens seine Beförderung jedenfalls möglich erscheint. 2. Kennt der Beurteiler die Eignung und Leistung des Beurteilten während des Beurteilungszeitraums nicht aus eigener Anschauung, muss er sich die notwendigen Kenntnisse verschaffen; hierbei kann er sich auch auf Arbeitsplatzbeschreibungen, schriftliche Arbeiten des Beurteilten und vor allem auch auf Berichte von dritter Seite stützen.