BGH vom 06.07.1979
IZR 55/79
Normen:
ZPO § 719 ;
Fundstellen:
DRsp IV(421)139a
WM 1979, 1247

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter Unterlassungspflicht

BGH, vom 06.07.1979 - Aktenzeichen IZR 55/79

DRsp Nr. 1996/14543

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei zeitlich begrenzter Unterlassungspflicht

Eine einstweilige Einstellung kommt auch dann nicht in Betracht, wenn vor Ablauf einer zeitlich begrenzten Unterlassungspflicht über die Revision nicht entschieden werden kann.

Normenkette:

ZPO § 719 ;
Fundstellen
DRsp IV(421)139a
WM 1979, 1247