Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1999 - Aktenzeichen 21 U 59/99
DRsp Nr. 2000/5386
Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern.
»1. Die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt einen offensichtlichen Rechtsmißbrauch gemäß § 242BGB dar, wenn der Bürgschaftsgläubiger die gewährte Bürgschaft nur unter Verstoß gegen das zwingende Recht des § 648a Abs. 2 S. 2 BGB erlangt hat und sie unter Verstoß gegen dieses Recht ausüben will.2. Die Vorschrift des § 648a Abs. 2 S. 2 BGB erfaßt nur solche Vergütungs- oder vergütungsgleichen Ansprüche, die eine Vorleistung des Unternehmers voraussetzen. Dies ist bei Ansprüchen aus § 648BGB oder § 8 Nr. 1 S.1 VOB/B nicht der Fall.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.