Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.10.2020, Az.:
Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes darüber, ob die Verfügungsklägerin die Untersagung der Nutzung oder Offenlegung von Dokumenten durch die Verfügungsbeklagte verlangen kann.
Die Verfügungsklägerin stellt Inspektionsgeräte für Voll- und Leergut her und vertreibt diese Weltweit über Niederlassungen in ca. 18 Ländern.
1. a. b. 2. 1. a) b)
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