OLG München - Beschluss vom 06.02.2015
34 Wx 4/15
Normen:
BGB § 1113; ZPO § 864 Abs 2; ZPO § 866; ZPO § 867;

Eintragung einer Zwangshypothek an ungeteiltem Grundbesitz bei vorhergehender Belastung eines 1/2-Anteils

OLG München, Beschluss vom 06.02.2015 - Aktenzeichen 34 Wx 4/15

DRsp Nr. 2015/2907

Eintragung einer Zwangshypothek an ungeteiltem Grundbesitz bei vorhergehender Belastung eines 1/2-Anteils

Das sogenannte Verbot der Doppelbelastung steht der Eintragung einer Zwangshypothek an dem nun ungeteilten Grundbesitz des Schuldners auch dann nicht entgegen, wenn bereits vorher an einem damaligen Eigentumsanteil des Schuldners am selben Grundstück eine Grundschuld bestellt ist (Abgrenzung zu OLG Köln vom 23.10.1995, 2 Wx 30/95 = FGPrax 1996, 13).

Tenor

I.

Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg -Grundbuchamt - vom 9. Dezember 2014 aufgehoben.

II.

Das Amtsgericht Augsburg - Grundbuchamt - wird angewiesen, den am 8. Dezember 2014 eingegangenen Antrag der Beteiligten vom 1. Dezember 2014 nicht aus den im Beschluss vom 9. Dezember 2014 aufgeführten Gründen zurückzuweisen.

Normenkette:

BGB § 1113; ZPO § 864 Abs 2; ZPO § 866; ZPO § 867;

Gründe

I.