Die Beschwerde des Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts München -Grundbuchamt - vom 18. August 2015 wird zurückgewiesen.
I.
Im Wohnungsgrundbuch ist als Eigentümerin eines Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung die am 25.3.2015 verstorbene Frau G. eingetragen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|