Der Beschluss des Amtsgerichts Dachau - Grundbuchamt - vom 19. Juni 2015 wird aufgehoben.
II.Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die am 2. Juni 2015 im Grundbuch des Amtsgerichts Dachau von E. Bl. xxxx (Abteilung x, laufende Nr. x) zugunsten des Beteiligten zu 2 vorgenommene Eintragung einer Zwangssicherungshypothek zu 181.145,16 € wird zurückgewiesen.
III.Der Beteiligte zu 1 hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
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