Eintragung von Zinsen einer Sicherungshypothek im Grundbuch
KG, Beschluss vom 10.12.2002 - Aktenzeichen 1 W 288/02
DRsp Nr. 2005/7087
Eintragung von Zinsen einer Sicherungshypothek im Grundbuch
»Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gem. §§ 128, 130ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen i.S.v. § 1118BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.«
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