Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Anerkenntnisurteil
OLG Brandenburg, Urteil vom 28.11.2000 - Aktenzeichen 11 U 104/00
DRsp Nr. 2005/13414
Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Anerkenntnisurteil
1. Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Anerkenntnisurteil können nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden.2. Ist das Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ergangen, entspricht der Zeitpunkt des Anerkenntnisses dem Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Sinne von § 767 Abs. 2ZPO.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.