I. Der Kläger verlangt mit der Klage die Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 28. September 1995, mit dem ärztliche Leistungen des Beklagten in Höhe von 49.847,20 DM tituliert worden sind.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|