Autor: Riedel |
Eine Durchsuchungsanordnung ist zur Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils sowie zur Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 758a Abs. 2 ZPO) nicht erforderlich. Soll dabei jedoch zusätzlich ein Pfändungsversuch unternommen werden, der eine Durchsuchung der Wohnung erfordert, ist dieser nur mit Einwilligung des Schuldners oder aufgrund einer Durchsuchungsanordnung möglich (vgl. LG Hamburg v. 08.02.2010 -
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|