5/3.4.2 Entbehrlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

Autor: Riedel

Räumungsurteil und Haftbefehl

Eine Durchsuchungsanordnung ist zur Zwangsvollstreckung eines Räumungsurteils sowie zur Vollstreckung eines Haftbefehls (§  758a Abs.  2 ZPO) nicht erforderlich. Soll dabei jedoch zusätzlich ein Pfändungsversuch unternommen werden, der eine Durchsuchung der Wohnung erfordert, ist dieser nur mit Einwilligung des Schuldners oder aufgrund einer Durchsuchungsanordnung möglich (vgl. LG Hamburg v. 08.02.2010 - 332 T 20/10). Auch eine Taschenpfändung setzt, soweit sie nicht in der Wohnung des Schuldners vorgenommen wird, keine Durchsuchungsanordnung voraus (AG Augsburg v. 12.01.2012 - 1 M 10180/12; vgl. §  61 Abs.  10 GVGA).

Titulierte Duldungspflicht