LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.06.2015
8 Sa 380/14
Normen:
ZPO § 850h Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Offenbach, vom 04.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 80/13

Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.06.2015 - Aktenzeichen 8 Sa 380/14

DRsp Nr. 2016/2343

Ermittlung der fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO

Orientierungssätze: Einzug der fiktiven Vergütung nach § 850 h ZPO durch den InsolvenzverwalterErmittlung der fiktiven Vergütung nach § 850 h ZPOkeine Erhöhung der fiktiven angemessenen Vergütung um Teile des realen Arbeitseinkommens

Bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens aufgrund einer fiktiven angemessenen Vergütung i.S. von § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO bleibt eine etwaige Privatnutzung des Pkw und der entgeltliche Vorteil der überlassenen Dienstwohnung außer Ansatz.

Tenor

Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird unter Zurückweisung ihrer Berufungen im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 4. März 2014 0 3 Ca 80/13 0 teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst: