Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 4. Dezember 2020 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 28. November 2019 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Kläger nimmt die beklagte Sparkasse auf Erstattung mehrerer von seinem Girokonto abgebuchter Beträge in Anspruch.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|